Adressdaten – Schnittstelle für OK.FIS

Beim Zuordnen eines Zahlungspflichtigen muss die FAD-Nummer angegeben werden. Diese kann über eine Schnittstellenfunktion direkt aus dem OK.FIS-System geholt werden.

Vorgehensweise:

-    Beim Bearbeiten der Gebührenberechnung Zahlungspflichtigen auswählen über Symbol „Auswahl“

-    Als Adresstyp „OK.FIS“ auswählen (dann erscheinen Adressen mit zugeordneter FAD-Nummer)

-    gewünschte Adresse auswählen und übernehmen

-    FAD-Nummer wurde automatisch übernommen