Beim Zuordnen eines Zahlungspflichtigen muss die FAD-Nummer angegeben werden. Diese kann über eine Schnittstellenfunktion direkt aus dem OK.FIS-System geholt werden.
Vorgehensweise:
- Beim Bearbeiten der Gebührenberechnung Zahlungspflichtigen auswählen über Symbol „Auswahl“
- Als Adresstyp „OK.FIS“ auswählen (dann erscheinen Adressen mit zugeordneter FAD-Nummer)
- gewünschte Adresse auswählen und übernehmen
- FAD-Nummer wurde automatisch übernommen