In der Anwendung wählt der Anwender bei der Erstellung der Gebührenberechnung die benötigten Gebührenpositionen aus. Dabei können die einzelnen Gebühren automatisch berechnet werden, wenn in den Gebührenpositionen die Formeln zur Berechnung hinterlegt werden. Bei der Berechnung wird immer von einer Berechnungsgrundlage ausgegangen, oft sind das die Herstellungskosten in einem Vorgang. Von diesen Herstellungskosten wird oft ein fester Prozentsatz als Gebühr berechnet.
Gebührenpositionen mit einem festen Gebührensatz (z.B. immer 25 EUR) werden mit folgender Formel eingegeben:
.
Soll z. B. bei einer Gebührenposition 3 % der Herstellungskosten als Gebühr berechnet werden, wird dies in der Formel folgendermaßen angegeben:
Sollen dabei Mindestbetrag und Höchstbetrag einer Gebühr vorgegeben werden, lautet die Formel:
wobei 60 der Mindestbetrag und 700 der Höchstbetrag sind.
Auch die Division einer Berechnungsgrundlage ist möglich:
/Zahl (z.B. Berechnungsgrundlage geteilt durch 3: Formel = „/3“)
Außerdem können Berechnungsgrundlagen auch potenziert werden (Rechenoperator „Potenz“)
^Zahl (z. B. Berechnungsgrundlage hoch 3 (10 ^ 3 = 1000): Formel = „^3“)
Achtung:
Bei Gebührenpositionen, bei denen mit Formeln gearbeitet wird, muss immer eine Berechnungsgrundlage z. B. ‚Herstellungskosten’ ausgewählt sein. Bitte wählen Sie eine Berechnungsgrundlage aus der Auswahlbox aus. Sie können aber auch eigene Berechnungsgrundlagen erfassen (s. dazu Hilfethema ‚Berechnungsgrundlagen’).
Sie können den Gebührenpositionen eine Kostenbezeichnung zuordnen, wenn Sie mit Kostenbezeichnungen arbeiten wollen. Standardmäßig werden in den Gebührenbescheiden, die in der Anwendung erstellt werden, nicht die Kostenbezeichnungen sondern die Gebührenpositionen verwendet. In diesem Fall brauchen keine Kostenbezeichnungen erfasst werden. (s. dazu Hilfethema ‚Kostenbezeichnungen’).
Ist die Zuordnung einer Kostenbezeichnung bzw. einer HRK-Text-Nr. zu einer Gebührenposition nötig, erfragen Sie diese bitte bei den Betreuern ihres Kassensystems. Die HKR-Text-Nr. dient dazu, die Gebühren aus g2vb den Kassensystem-internen Gebühren zuzuordnen.