Sie können Benutzern der Bürgerauskunft und der Expertenauskunft die Möglichkeit geben, bestimmte Dokumente in der eAkte einzusehen (Aufruf-Link zur eAkte).
Dabei kann rechtegesteuert die eAkte z. B. nur lesend geöffnet werden.
Eine ausführlichere Beschreibung der Funktion erhalten Sie im passenden Hilfe-Thema.