BI: Aufruf eAkte+

Sie können Benutzern der Bürgerauskunft und der Expertenauskunft die Möglichkeit geben, bestimmte Dokumente in der eAkte einzusehen (Aufruf-Link zur eAkte).

Dabei kann rechtegesteuert die eAkte z. B. nur lesend geöffnet werden.

 

Eine ausführlichere Beschreibung der Funktion erhalten Sie im passenden Hilfe-Thema.